Corona: Uneingeschränkter Betrieb im saarVV – es gilt die 3G-Regel und Maskenpflicht in den Bussen & Bahnen

Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln bundesweit die 3G-Regel, auch im Fernverkehr. Alle Fahrgäste müssen einen negativen Corona-Test vorlegen können, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Bei einer 3G-Regel ist also das Fahren mit den Bussen und Bahnen für jedermann möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch Vorlage eines negativen Corona-Tests. Insofern besteht keine Notwendigkeit für eine Kulanz in Bezug auf die Stornierung von im Vorverkauf gekauften Fahrkarten, Erstattung von teilweise nicht genutzten Zeitkarten oder einem Sonderkündigungsrecht von Abonnementverträgen für Zeitkarten.

Das Tragen einer FFP2-Masken oder Maske des Standards KN95/N95 ist für Personen ab 6 Jahre Pflicht:

  • bei der Nutzung von Bus & Bahn,
  • in Bahnhofsgebäuden und in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen des saarVV.

Das Wichtigste dabei ist: Die Gesundheit geht vor. Insbesondere die Ausbreitung des Coronavirus muss verlangsamt werden. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Fahrgäste und Personal wie Busfahrer, Zugbegleiter, Mitarbeiter*innen in den Kundenzentren zu schützen. Bitte informieren Sie sich vor Besuch eines Kundenzentrums, ob es zurzeit für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Die ÖPNV-Nutzer im Saarland werden um Geduld und Verständnis gebeten.

 


 

Hinweis auf corona-bedingte Abstands- und Hygienevorgaben für Fahrgäste zur Information von Schülerinnen, Schülern und Eltern

Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 17. August 2020 stellen sich die Verkehrsunternehmen im saarVV auf den Normalbetrieb von Bus & Bahn im Saarland ein.

Wir möchten Sie bitten, die Schülerinnen und Schüler auf die corona-bedingten Abstands- und Hygienevorgaben in Bus & Bahn, an den Haltestellen und in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen des saarVV hinzuweisen. Im Mittelpunkt steht dabei unbedingt das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, da das Einhalten des Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Fahrgästen und dem Fahrpersonal bei den Hin- und Rückfahrten zur Schule nicht immer möglich sein wird.

Unter Beachtung der immer noch bestehenden Gefahren der Corona-Pandemie ist es wichtig, an die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen, der Schüler und ihrer Eltern zu appellieren, die Hygieneetikette bewusst zu beachten und einzuhalten.

Der saarVV bringt seine Fahrgäste sicher und hygienisch ans Ziel – wenn sich alle an die Corona-Maßnahmen und Hygiene-Konzepte halten. Die Corona-Pandemie soll nicht dazu führen, dass die Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren werden. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie die Schüler zu sensibilisieren, dass die Nutzung von Bus & Bahn umweltfreundlich, ressourcenschonend und verkehrsentlastend ist.

Hinweise zu den Vorgaben für die Nutzung von Bus & Bahn im saarVV in Corona-Zeiten finden Sie auf der Corona- Sonderseite des saarVV unter www.saarVV-profil.de/corona.